Zustiftung

Große Wirkung kann jede Stiftung entfalten – doch rechtfertigt nicht jede stifterische Tat die Errichtung einer selbständigen Stiftung.

Wenn das geplante Stiftungsvermögen nicht ausreicht, um aus den Erträgen den vorgesehenen Stiftungszweck zu erfüllen, oder den Aufwand einer eigenen Verwaltung nicht rechtfertigt, empfiehlt sich die Möglichkeit einer Zustiftung. Ebenso kann eine treuhänderische unselbständige Stiftung in eine bereits bestehende Stiftung eingebracht werden.

Über die Dialogpartner der Initiative Frankfurter Stiftungen und ihre Stiftungs-Datenbank, auch über die Stiftungsdatenbank der Stadt Frankfurt können unverbindlich Stiftungen gefunden werden, deren Arbeit durch eine Zustiftung erweitert und ergänzt werden kann – ohne zusätzliche Verwaltungskosten zu verursachen und dennoch nachhaltig und dauerhaft.