Standards

Das Privileg der Steuerbefreiung hält Stiftungen zu hohen inhaltlichen und formalen Standards an. Stiftungen folgen dabei den Grundsätzen guter Stiftungspraxis, die der Bundesverband Deutscher Stiftungen seinen Mitgliedern empfiehlt. Diese Grundsätze stellen nicht nur eine Richtschnur für gutes eigenes Stiftungshandeln dar, sondern taugen als Kompass, zur Findung der Stiftung in und um Frankfurt, für die Sie sich engagieren wollen.

Zusammengefasst formulieren diese folgende Kriterien für »gutes« Stiftungshandeln:
Grundsätzliches

  1. Stifterwille und Stiftungssatzung verfolgen ausschließlich gemeinnützige Zwecke.
  2. Stifterwille und Stiftungssatzung bilden die unbedingte Richtschnur des Handelns in der Stiftung. Diese sind im Sinne eines treuhänderischen Auftragszu achten. Die Stiftung und ihre Gremien sind daher verpflichtet
    • zur nachhaltigen Verfolgung des Zweckes
    • zur dauerhaften Erhaltung des Vermögens
    • zur Achtung des Angedenkens des Stifters.
  3. Die Organe der Stiftung kennen die stiftungsrechtlichen und stiftungsteuerrechtlichen Rahmenbedingungen des Stiftungswesens und handeln danach.

Verfahren

  1. Die Organe der Stiftung folgen in der Erfüllung dieser Aufgaben den in der Satzung oder einer Geschäftsordnung niedergelegten Regularien, die ihre Aufgaben und Pflichten sowie die Wege zur Entscheidungsfindung klären.
  2. Die Organe der Stiftung entscheiden unabhängig und uneigennützig.
  3. Qualifikationskriterien und Berufungsverfahren der Organmitglieder sind niedergelegt Organmitgliedschaften der Stiftung zeitlich befristet und eine Altersgrenze definiert.
  4. Die Organmitglieder kommen regelmäßig, wenigstens einmal im Jahr zur Beratung und Beschlussfassung zusammen und entscheiden über Budget und grundlegende Belange der Zweckerfüllung.

Zweckverwirklichung

  1. Stiftungszweck, die näheren Ziele und konkreten Arbeitsschwerpunkte sowie Leitprojekte sind im Internet wie über andere Publikationswege veröffentlicht, zugänglich und transparent dargestellt.
  2. Die Stiftung legt in regelmäßigen Abständen Rechenschaft über die Verwendung der Stiftungsmittel ab – etwa im Rahmen eines Tätigkeitsberichts.
  3. Projektvorhaben und Fördervorhaben sind der Form und Sache halber angemessen beschrieben, Ziele sind formuliert, Zeitpläne geklärt und Budgets geplant.
  4. Verwaltungsaufwendungen und Aufwendungen für den Zweck stehen in einem angemessenen Verhältnis, wobei operatives Handeln andere Aufwendungen nach sich zieht als das klassische Förderhandeln.
  5. Die Stiftung stellt durch Begleitung und Auswertung ihrer Förderungen und Projekte die wirksame Verwirklichung ihres Zwecks sicher.
  6. Die Stiftung behandelt Antragsteller bzw. Förder- und Projektpartner als Kooperationspartner, nicht als Bittsteller oder Almosenempfänger.

Finanzen

  1. Zweckerfüllung, Vermögensdienst und Verwaltungsaufwendungen sind im Rahmen einer jährlichen Budgetierung vorausschauend geplant und werden regelmäßig beaufsichtigt.
  2. Eine langfristige, verlässliche Anlagestrategie und ein regelmäßiges Controlling sichert die Anlageziele.
  3. Die Stiftung hält ihre Projektpartner zur regelmäßigen rechnerischen und inhaltlichen Berichtspflicht an und prüft die zweck- bzw. bewilligungskonforme Verwendung der Mittel.
  4. Die Stiftung kommt ihrer Rechenschaftspflicht gegenüber ihren eigenen Aufsichtsgremien, der Stiftungsaufsicht wie dem Finanzamt aber auch der Öffentlichkeit nach. Sie erstellt einen jährlichen Vermögensbericht.
  5. Sie verfährt nach allgemeinen Rechnungslegungsgrundsätzen und holt bei angemessener Größe das Testat eines Wirtschaftsprüfers ein.
  6. Der Zahlungsverkehr, Aufträge bzw. Bewilligungen und Breitstellung erfolgen nach den üblichen Formanforderungen.

Diese Leitlinien sind eine gute Orientierung für den Aufbau und das Handeln Ihrer eigenen Stiftung, für die Findung eines geeigneten Stiftungspartners für eine Zustiftung oder projektbezogene Spende einerseits oder andererseits einer Kooperation oder Förderung.

Weiteres liefern die Grundsätze guter Stiftungspraxis des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen.