Blinden- und Sehbehindertenstiftung Hessen

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Kurz und knapp

Zweck Soziales
Name Blinden- und Sehbehindertenstiftung Hessen
Gründung 1998
Rechtsform Rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts
Stifter Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. (BSBH)
Sitz Frankfurt am Main
Vermögen ca. 3 Mio. €
Aufwendungen p.a. k. A.

Kontakt

Blinden- und Sehbehindertenstiftung Hessen
Eschersheimer Landstraße 80
60322 Frankfurt am Main

Entstehung:

Die Blindenbund-Stiftung wurde 1998 vom Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen (BSBH) gegründet.

Zwecke und Ziele:

Die Blindenbund-Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke zur langfristigen Förderung des BSBH und zur notwendigen Einbindung von blinden und sehbehinderten Menschen in die Gesellschaft.

Leitprojekte:

Unsere Stiftung / der BSBH hat derzeit 10 regionale Beratungsstellen als jeweils zentrale Kompetenzzentren für Ratsuchende: in Darmstadt, Frankfurt, Offenbach, Hanau, Wiesbaden, Limburg, Gießen, Marburg, Fulda und Kassel. Hier werden Betroffene von Betroffenen beraten. Unsere Berater sind größtenteils ehrenamtlich tätig und alle selbst von Sehbehinderung oder Blindheit betroffen. Unser mittel- und langfristiges Ziel ist eine Verstärkung der ehrenamtlichen Berater durch hauptamtliche Mitarbeiter und die hessenweite Verbreiterung des Beratungsangebotes. Zurzeit werden unsere beiden Beratungsstellen in Frankfurt und Limburg in Personalunion von einer hauptamtlichen Fachkraft koordiniert und geleitet. Hier wird von uns unter der Marke des Modellprojektes „Blickpunkt Auge“ Beratung speziell für diejenigen Menschen angeboten, die die Diagnose einer bedrohlichen Augenerkrankung erhalten haben.
Weiterhin ermöglichen wir für die Betroffenen sogenanntes Mobilitätstraining sowie das Erlernen Lebenspraktischer Fähigkeiten (LPF) und schulen ehrenamtliche Mitarbeiter.

Wirkung:

Die Blindenbund-Stiftung bzw. der Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. (BSBH) vertritt politisch einflussnehmend die Interessen aller Blinden und Sehbehinderten in Hessen. Darüber hinaus fördern und entwickeln wir Hilfsmittel, leisten Hilfe bei deren Beschaffung und sorgen für die berufliche Integration der Betroffenen.
Insbesondere für die neu Erblindeten, aber häufig auch für die Menschen, deren Sehbehinderung rapide zunimmt, ist der BSBH die erste Anlaufstelle und steht hier den Ratsuchenden tatkräftig und unentgeltlich zur Seite. Die unterschiedlichen Aufgaben und Dienstleistungen des BSBH werden hessenweit von über 150 ehrenamtlichen, selbst betroffenen sowie ca. 20 hauptamtlichen Mitarbeitern wahrgenommen.

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