LEBERECHT-Stiftung gGmbH

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Kurz und knapp

Zweck Gesundheit, Soziales
Name LEBERECHT-Stiftung gGmbH
Gründung 1949
Rechtsform gGmbH (seit 1988)
Stifter Frankfurter Neue Presse
Sitz Frankfurt am Main
Vermögen k. A.
Aufwendungen p.a. k. A.

Kontakt

LEBERECHT-Stiftung gGmbH
Frankenallee 71 - 81
60327 Frankfurt am Main

Entstehung:

Im Dezember 1949 berichtete die Lokalredaktion der Frankfurter Neuen Presse über das Leid elternloser Kinder
und rief mit dem Foto eines „Frankfurter Bunkerkindes“ ihre Leser zum Spenden von Weihnachtspäckchen auf. Mehr als ein halbes Jahrhundert später ist aus der spontanen Aktion der Nächstenliebe eine bedeutende Institution geworden. Mit jährlich sechsstelligen Euro-Beträgen hilft die LEBERECHT-Stiftung behinderten
und benachteiligten Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern.

Zwecke und Ziele:

„Damit alle Kinder lachen können.“ Dieser Leitsatz beschreibt
das Ziel von LEBERECHT. Die Stiftung möchte behinderten und benachteiligten Kindern und Jugendlichen in der Region ein Stück Lebensqualität schenken. Ihr Engagement spiegelt sich wieder in der finanziellen Unterstützung von Therapien, der Anschaffung behindertengerechter Geräte, Hilfsmittel und
Fahrzeuge sowie der Förderung von Bauprojekten wie z.B. integrativer Spielplätze. Jeder Spendenbetrag kommt 1:1 bei den Schützlingen an. Dabei unterstützt die LEBERECHT-Stiftung sowohl institutionelle als auch private Projekte in der Region.

Leitprojekte:

Die LEBERECHT-Stiftung möchte individuell auf die Bedürfnisse
ihrer Schützlinge eingehen. Aus diesem Grund verfolgt sie keine konkreten Leitprojekte, sondern prüft sorgfältig alle eingegangenen Anträge auf ihre Umsetzbarkeit.

Wirkung:

Die LEBERECHT-Stiftung hat es sich zur Aufgabe gemacht, dort zu helfen, wo andere Institutionen und Einrichtungen
keine Unterstützung mehr leisten können. Dadurch konnte sie schon unzählige Therapien und Bauprojekte verwirklichen, die sonst an der Finanzierung gescheitert wären. Auf diese Weise möchte die Stiftung ihren gesellschaftlichen Beitrag leisten. Voraussetzung für eine Unterstützung ist die Zugehörigkeit zum
Verbreitungsgebiet der Frankfurter Neuen Presse, des Höchster Kreisblatts, der Taunus Zeitung und der Nassauischen Neuen Presse.

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